Entdecken Sie das Wohnen am sonnigen Hang von Tomils
Am Eingang zur idyllischen Gemeinde Domleschg,
(ent)steht das Wohnzentrum Schlossblick. Hier finden Sie Ihr Zuhause, umgeben von Ruhe und Natur. Die ca. dreissig individuell gestalteten Wohnungen bieten alles, was Sie sich wünschen. Der Dorfladen, die Post etc. - alles in Gehdistanz. Der öffentliche Verkehr ist auch in wenigen
Schritten vom Hauseingang aus erreichbar. Das
Wohnzentrum Schlossblick ist mehr als nur ein Ort zum Wohnen – hier finden Sie eine moderne und komfortable Wohnlösung. Mit einem Fokus auf Komfort und die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.

Willkommen im Wohnzentrum Schlossblick !
Zum Verkauf
Wohnen mit Zukunft
Auf dem sonnig gelegenen Grundstück entstehen
Eigentumswohnungen mit Wohnungsgrössen von 2.5 – 4.5 Zimmern. Gewisse Grundrisse sind flexibel gestaltet, sodass durch eine Zusammenlegung auch grössere Wohneinheiten möglich sind.

Grosszügige Grünflächen in einem guten Verhältnis zu den Baukörpern unterstreichen den ländlichen Charakter der Wohnanlage. Ein moderner und überdurchschnittlicher Ausbau steht für zeitloses Design und eine langfristige Werterhaltung. Dazu gehört u.a. die Energieerzeugung mit hundert
Prozent erneuerbarer Energie, eine gut gedämmte
Gebäudehülle, eine kontrollierte Wohnungslüftung.
Zum Verkauf
Wohnen mit Service
Das Wohnprojekt vereint den Standard von SIA 500 für barrierefreie Bauten mit dem Altersleitbild Graubünden, um eine alternative Betreuung anzubieten. Es richtet sich an Personen, die ein unabhängiges Leben bis ins hohe Alter führen möchten.Durch besondere Nutzungsrechte entsteht eine Bewohnerstruktur mit hoher
Interessenübereinstimmung. Die Wohnungen sind mit Smart Living Optionen ausgestattet, die verschiedene Dienstleistungen nach allfälligem Bedarf ermöglichen würden, darunter Wohnungsreinigung, Mobilitätsdienste, Einkaufsservices und die Alarmierung von Blaulichtorganisationen.
Zum Service
Die Partner
Projektübersicht
Die Wohnungsnutzung ist nur durch Personen zulässig, welche das 50. Altersjahr vollendet haben. Bei Ehepaaren, Personen in gefestigtem
Konkubinat oder Personen in eingetragenen Partnerschaften muss zumindest ein Partner das 50. Altersjahr vollendet haben. Menschen mit Behinderungen im Sinne von Art. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes sind unabhängig von ihrem Alter berechtigt, die Wohnungen zu nutzen. Für ihre Partner/Partnerinnen oder Mitbewohner gelten dieselben Grundsätze, wie für die Partner
/Partnerinnen oder Mitbewohner von Personen, welche das 50. Altersjahr vollendet haben.Personen, welche das 50. Altersjahr noch nicht erreicht haben, können trotzdem eine Wohnung erwerben, z.B. für die Eltern. Auch eine Langzeitvermietung als Renditeobjekt ist möglich, sofern die Bewohner die obigen Kriterien erfüllen.
Haus Q5
Verkauft
Haus Q3
Reserviert